Schulden beim Finanzamt? – Alles was Sie wissen müssen

Es gibt viele verschiedene Arten, sich zu verschulden, beispielsweise für den Kauf eines Autos oder einer Immobilie. Auch unvorhersehbare Ereignisse bringen so manchen Menschen schnell in finanzielle Not. Der Gläubiger hat ein Recht, sein Geld zurückzufordern, im schlimmsten Fall mit Zinsen und Zinseszins. In einigen Fällen ist der Staat der Gläubiger, denn auch Steuerschulden treiben viele in den Ruin.

Schulden beim Finanzamt? – Alles was Sie wissen müssen
Schulden beim Finanzamt? – Alles was Sie wissen müssen

Wie kommen Steuerschulden zustande?

Wer den Brutto Netto Rechner kostenlos nutzt, stellt schnell fest, dass von dem Gehalt ein beträchtlicher Anteil für Sozialversicherungen und die Lohnsteuer abgeht. Wir befinden uns in einem Hochsteuerland und die Belastung ist für die arbeitenden Bürger dementsprechend hoch. Vor allem viele Selbständige schulden dem Finanzamt Geld, weil sie ihre Steuerlast erst am Jahresende ermitteln und begleichen. Manchmal laufen die Geschäfte in den Vorjahren besser als aktuell und so kommt es zu saftigen Nachforderungen seitens des Finanzamtes.

Fehlen die finanziellen Mittel, dann ist es immer sinnvoll, sich sofort mit der zuständigen Steuerbehörde in Verbindung zu setzen, und zwar, bevor die Zahlungsfrist abläuft. Im schlimmsten Fall drohen Säumniszuschläge und ernste Konsequenzen, wenn der Steuerschuldner nicht dazu in der Lage ist, seine Schulden fristgerecht zu begleichen. Fatalerweise trifft es in erster Linie Unternehmen, die sich ohnehin in einer finanziellen Schieflage befinden und bei anderen Gläubigern in der Kreide stehen. Aber auch Arbeitnehmer, die einer Steuernachforderung nicht nachkommen, geraten rasch in Verzug, denn nicht immer bleibt es bei dem am Monatsende ausgezahlten Nettobetrag.

Was passiert, wenn man nicht bezahlt?

Säumige Steuerzahler erhalten zumeist eine schriftliche Mahnung, verbunden mit Säumniszuschlägen, Zinsen oder einer Strafgebühr. Fruchtet das alles nicht, dann kommt es zur Zwangsvollstreckung beziehungsweise zu einer Kontopfändung. Ein Insolvenzantrag ist das letzte Mittel. Das Finanzamt verfügt über weitgreifendere Rechte als ein privater Gläubiger. Es kann ohne Gerichtsbeschluss eine Zwangsvollstreckung erwirken. Die Anordnung der Kontopfändung erfolgt direkt. Bei einer Kontopfändung überweist die Bank das Geld auf das Konto des Gläubigers, in diesem Fall an das Finanzamt.

Der Kontoinhaber verliert den Zugriff auf seine Finanzen, denn das Konto ist für den Zweck des Schuldenausgleichs gesperrt. Der Kontoinhaber kann kein Geld mehr abheben und es ist nicht möglich, im Supermarkt mit Karte zu bezahlen. Auch regelmäßige Überweisungen und Daueraufträge entfallen, was weitere Schwierigkeiten, beispielsweise mit dem Vermieter, verursacht. Letztendlich ist die Existenz gefährdet, weil kein Geld mehr für alltägliche Einkäufe zur Verfügung steht.

Was ist Pfändungsschutz?

Um nicht in Not zu geraten, gibt es den Pfändungsschutz. Der Schuldner beantragt hierfür ein Pfändungsschutzkonto. In diesem Fall bleibt das Geld bis zu einem gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag geschützt. Das Konto bekommt den Status eines P-Kontos. Dennoch fließen weiterhin Gelder, die den Grundfreibetrag überschreiten, an den Gläubiger. Sind die Schulden komplett beglichen, dann ist die Kontopfändung obsolet.

Akzeptiert das Finanzamt Ratenzahlung?

Viele Finanzbehörden akzeptieren das Begleichen der Steuerschuld in Raten. Oft ist es notwendig, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Voraussetzungen und Bedingungen unterscheiden sich je nach Steuerbehörde und Region. In der Regel sind Auskünfte über die finanzielle Situation, die Höhe der Schuld und die Art und Weise der Ratenzahlung erforderlich. Eventuell fallen Zinsen an. Dennoch lohnt sich die Ratenzahlung in den meisten Fällen, denn die Gewissheit, das Geld in kleinen Portionen über einen längeren Zeitraum abzubezahlen, sorgt für eine erhebliche Erleichterung.

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